Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich.

 

Diese AGB gelten auch für Buchungen über das Online-Buchungssystem des VGs.

Der VN erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser AGB mit deren ausschließlicher Geltung für das Vertragsverhältnis einverstanden.

Sofern der VN vertragliche Leistungen nicht nur für sich, sondern für ihm zuzurechnende Dritte bestellt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Personen die vorliegenden AGB und die Hausordnung einhalten.Hat ein Dritter für den VN oder dieser für einen Dritten bestellt, haften diese dem VG gegenüber zusammen als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Dies gilt auch für mehrere VN. Wird eine Erklärung des VGs abgegeben, so ist diese auch dann allen VNn gegenüber rechtswirksam, wenn sie nur gegenüber einem der VN abgegeben wird. Die VN versichern mit Vertragsschluss, dass Sie sich über die rechtlichen Grundlagen und Grenzen hinsichtlich Unterbringungen am gewünschten Objekt informiert haben und stellen den VG von der Haftung für Schäden, die sich aus einer Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ergeben frei.

2. Buchung und Vertragsschluss.

 

Durch vom VN vorgenommene Buchungen sind für beide Vertragsparteien verbindlich, sofern die Buchungsgebühr in der zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Höhe eingegangen ist.Nach der Reservierung erhält der VN per E-Mail ein Schreiben mit den Zahlungsinformationen. Die Zahlung muss innerhalb von 24 Stunden nach der Reservierung erfolgen, andernfalls wird die Reservierung storniert.Nach Eingang der Zahlung erhält der VN die Buchungsbestätigung per E-Mail.Um die Buchung abzuschließen, muss VN dem VG per E-Mail Kopien der Ausweise oder Pässe aller Gäste, die in der Unterkunft übernachten werden, zukommen lassen.Bei Vertragsschluss hat der VN verbindlich die im Vertrag aufgeführten Räumlichkeiten gebucht, die bei der Buchung angegeben wurden.Der VG ist berechtigt den VN in eine andere vergleichbaren Räumlichkeitenzu verlegen. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Einheit unbenutzbar geworden ist, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.Die im Vertrag aufgeführte numerische Darlegung definiert die maximale Anzahl der Personen, die in der gebuchten Räumlichkeiten übernachten dürfen. Nur Personen, deren Dokumente dem VG vorab übermittelt wurden, sind berechtigt, in der Räumlichkeiten zu bleiben.Sollte die Anzahl der in der gemieteten Räumlichkeit untergebrachten Gäste von der im Buchungsvertrag angegebenen Anzahl abweichen, ist der VG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen erfolgt. Zudem kann der VG eine zusätzliche Zahlung in Form einer Vertragsstrafe für diesen Verstoß verlangen. Der VG ist berechtigt, den entsprechenden Betrag von der Kreditkarte des VN abzubuchen, nachdem der VN über den Verstoß informiert wurde.

Änderungen, Kündigungen oder Neubuchungen müssen durch den VN schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen und bedürfen zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des VGs.

3. Vorauszahlung und Sicherheitsleistung.

 

Buchungen werden ausschließlich durch eine vollständige Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Buchungspreises im Rahmen des Buchungsvorgangs verbindlich bestätigt.Alle im Zusammenhang mit der Zahlung anfallenden Gebühren sind vom Anzahlenden zu tragen.

4. Preise und Zahlungsweise.

 

Die vereinbarten Preise versteht sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.

Die Zahlung für die Buchung erfolgt innerhalb von 24 Stunden während des BuchungsvorgangsDie Zahlung kann nur per Kreditkarte erfolgen. Der VG ist berechtigt, die Kreditkarte des VN mit dem Buchungsbetrag zu belasten, um die Reservierung zu bestätigen.

Sollte der VN gegen die in der Hausordnung festgelegten Ordnungspflichten verstoßen, wird der VG die zusätzlich entstandenen Kosten gesondert in Rechnung stellen. Darüber hinaus behält sich der VG das Recht vor, die Kreditkarte des VN mit einer zusätzlichen Gebühr als Sicherheit zu belasten.

Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

Wenn die vereinbarte Zahlung nicht geleistet wird, ist die Buchung nicht gültig und es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen zwischen VG und VN.

5. Rücktritt des VNs (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des VGs (No-show).

 

Hat VN eine Zahlung für die Buchung geleistet, erfolgt keine Rückerstattung, selbst wenn VN vom Vertrag zurücktritt oder die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt

Eine Stornierung der Buchung ist nur in schriftlicher Form per E-Mail möglich und bedarf eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses durch den VG zur Wirksamkeit.Der VN muss den Stornierungsgrund in der E-Mail angeben.Der VG behält sich das Recht vor, zu prüfen, ob der angegebene Grund ausreichend ist.

Erfolgt keine Bestätigung des Rücktritts durch den VG, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der VN die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe Und -Rückgabe.

 

Gebuchte Zimmer stehen dem VN ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der VN hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.Der VN erhält alle relevanten Informationen in dem Schreiben (E-Mail) des VG vor der Ankunft.Der VN hat Anspruch auf die Bereitstellung des gebuchten Zimmers, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem VG spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Zimmers hat der VG Anspruch für die vertragsüberschreitende Nutzung in Höhe von 100 % des gültigen Tages-Logispreises. Vertragliche Ansprüche des VNs werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem VG kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.Reist der VN bei einer durch Vorauszahlung garantierten Buchung nicht bis spätestens 11:00 Uhr am Tag nach dem vereinbarten Anreisetag an hat der VG das Recht die vorgesehenen Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben, ohne dass der VN hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.Bei Auszug wird der VG jeweils ein Rückgabeprotokoll erstellt.Sollten Schäden festgestellt werden, erhält der VN eine E-Mail mit detaillierten Informationen über die Schäden und die damit verbundenen Kosten.Der VG ist berechtigt, den Schadenersatzbetrag von der Kreditkarte des VN abzubuchen.

VN steht der Nachweis frei, dass dem VG kein Schaden oder der dem VG entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

7. Sicherheit und Technik.

 

 Der VN hat jederzeit das Recht, die genutzten Räume zur Inspektion und Reinigung oder bei Verdacht auf Missbrauch auch unangemeldet zu betreten, wird hierbei jedoch größtmögliche Rücksicht auf das Eigentum und die Privatsphäre des VN nehmen.Der VG überwacht die Allgemein- und Verkehrsflächen der Objekte mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Nutzer und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

Der VN bestätigt mit seiner Unterschrift unter den betreffenden Vertrag, dass er keine Einwände gegen die Einrichtungen der Kameraüberwachung geltend macht. Er versichert dies mit seiner Unterschrift auch für die jeweiligen Nutzer seiner Vertragsfläche und versichert außerdem diesbezüglich Vollmacht.

8. Haftung der 2-Rent Group GmbH.

 

Der VG haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des VGs auftreten, wird der VG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des VNs bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der VN ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt es der VN, einen Mangel dem VG anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

Der VG haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine Haftung des VGs für Folgeschäden oder mittelbare Schäden sowie für mitgebrachte Gegenstände, Wertgegenstände und Bargeld des VNs ist ausgeschlossen.

Soweit dem VN ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.Nach Auszug zurückgebliebene Sachen des VN werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des VN nachgesandt.Zurückgelassene Sachen, von denen eine Gesundheitsgefährdung oder Hygienemängel ausgehen können, werden sofort kostenpflichtig, ordnungsgemäß entsorgt.

Der VG bewahrt die restlichen Sachen drei Monate auf; danach werden sie verwertet oder entsorgt. Die Kosten für die Aufbewahrung und ordnungsgemäße Entsorgung trägt der VN.

9. Nutzung und Hausordnung.

 

Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages ist der VN berechtigt, die vertragsgegenständlichen Flächen, sowie die ausgewiesenen Gemeinschaftsflächen im Rahmen  der Hausordnung zu nutzen.Der VN verpflichtet sich, den ihm zur Verfügung gestellten Wohnraum sowie die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen von VG schonend und pfleglich zu behandeln und diese Verpflichtung an seine Gäste weiterzugeben.Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege freizuhalten. Das Abstellen von Gegenständen ist verboten. Türen dürfen aus Brandschutzgründen nicht blockiert werden. Der Objektverwalter ist angewiesen, private Gegenstände in den Gemeinschaftsflächen zu entsorgen. Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in den Räumen ist nicht gestattet.Auf der außen gelegenen Seite der Fensterbretter dürfen aus Sicherheitsgründen keine Flaschen oder Gegenstände gelagert werden. Das Hinauswerfen von Gegenständen aus den Fenstern ist untersagt.Eltern haften für ihre Kinder. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sich die Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Gemeinschaftsräumen und Fluren aufhalten. Kindern ist die Benutzung von Aufzügen nur in Begleitung Erwachsener gestattet.Im gesamten Haus herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in den Außenbereichen. Zigarettenstummel sind zu entsorgen und dürfen auf den Boden nicht geworfen werden. Das gesamte Gebäude wird in den Eingangsbereichen und auf den Gemeinschaftsflächen aus Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht. Die Manipulation der Kameras ist strengstens untersagt.Alle Nutzer haben sich während des Aufenthaltes im Gebäude (24h) ruhig zu verhalten. Eine strikte Nachtruhe ist von 22:00 bis 06:00 Uhr einzuhalten. Der Sicherheitsdienst ist zum Schutz der übrigen Kunden angehalten sämtliche Personen, die die Nachtruhe stören oder betrunken sind, aus dem Haus – gegebenenfalls unter Zuziehung der örtlichen Polizeidienststelle – zu entfernen.Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind sofort dem zuständigen Objektverwalter zu melden. Für Kosten zur Behebung von Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen der Zimmer oder des Hauses ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.Der Alkoholkonsum ist auf den Außen- und Gemeinschaftsflächen verboten. Offenes Feuer und Grillen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.Die Haltung von Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt.Die Außenanlagen, insbesondere Grünflächen, dürfen nicht verunreinigt oder beschädigt werden.Jede festgestellte Beschädigung ist unverzüglich der Leitung von VG zu melden. Die Nutzer sind verpflichtet, dass ihnen Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.Bei Missachtung der AGB, der Hausordnung sowie der vertraglichen Vereinbarungen werden die daraus resultierenden Kosten und Schäden in voller Höhe berechnet.Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist der VG berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen.Der VN haftet dem VG gegenüber für jeden Schaden, den er oder der VN oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des VGs entgegennehmen, verursachen.

Eine Haftung entfällt, wenn sie beweist, dass die Beschädigung oder der Verlust weder von ihr noch von ihren Mitarbeitern oder deren Besuchern verursacht worden ist.

10. Verjährung.

 

Sämtliche Ansprüche des VNs gegen den VG aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen, regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.

Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

11. Datenschutz.

 

Die personenbezogenen Daten der VNs werden von dem VG ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des VNs unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und gespeichert. Diese werden nur zur Begründung und Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen verwendet und danach gelöscht. Der VN wurde vor Verarbeitung und Speicherung hierüber informiert und erklärt mit Unterschrift unter diese AGB sein Einverständnis hierzu.

12. Pfandrecht.

 

Dem VG steht ein Pfandrecht analog § 562 BGB an den vom VN in den Vertragsgegenstand eingebrachten Gegenständen und Sachen zu. Dies gilt zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche des VGs und darüber hinaus zur Sicherung von Ansprüchen, die sich aus vertraglichen Nebenabreden, diesen AGB oder der Hausordnung im Rahmen der jeweils geltenden Preisliste ergeben.

13. Schlussbestimmungen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den VN sind unwirksam.Es gilt die jeweils aktuellste Version der AGB, die zum Zeitpunkt der Buchung auf unserer Website einsehbar ist.Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Standort des VGs München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des   § 38  Absatz 2 ZPO erfüllt  und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand München. Der VG ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des VNs anhängig zu machen.Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.